Darüber sollte man nachdenken ...

Vollmachten und Verfügungen

Haben Sie schon mal darüber nachgedacht …

das jeder durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Situation kommen könnte, wichtige Fragen nicht mehr selbst beantworten zu können.

Haben Sie selber nichts geregelt, entscheiden Gerichte auf Basis des Betreuungsgesetzes, wer entscheiden muss, wenn Sie selbst nicht mehr eigenverantwortlich handeln können.

Durch entsprechende Vollmachten und Verfügungen kann ihr Selbstbestimmungsrecht gewahrt bleiben.
Wird beispielsweise vom Gericht ein Betreuer bestellt, kann er nur in dem gerichtlich festgelegten Umfang handeln und muss dabei auch die Wünsche des Betroffenen beachten.

Rechtzeitige Vorsorge macht eine selbstbestimmte Lebensführung möglich, auch für die Lebenslagen, in denen man seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Mit Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung kann jeder schon in gesunden Tagen vorausschauend für die Wechselfälle des Lebens entscheiden:

  • Mit der Vorsorgevollmacht kann man einer anderen Person die Wahrnehmung einzelner oder aller Angelegenheiten für den Fall übertragen, dass man die Fähigkeit selbst zu entscheiden einbüßt. Der Bevollmächtigte kann dann handeln, ohne dass es weiterer Maßnahmen bedarf.
    Das Gericht wird nur eingeschaltet, wenn es zur Kontrolle des Bevollmächtigten erforderlich ist. Die Vorsorgevollmacht ermöglicht so ein hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit.
  • Mit der Betreuungsverfügung kann jeder schon im Voraus festlegen, wen das Gericht als Betreuer bestellen soll, wenn es ohne rechtliche Betreuung nicht mehr weitergeht. Genauso kann bestimmt werden, wer auf keinen Fall als Betreuer in Frage kommt. Möglich sind auch inhaltliche Vorgaben für den Betreuer, etwa welche Wünsche und Gewohnheiten respektiert werden sollen oder ob im Pflegefall eine Betreuung zu Hause oder im Pflegeheim gewünscht wird.
  • In der Patientenverfügung kann man vorab über das Ob und Wie medizinischer Maßnahmen entscheiden. Wer nicht möchte, dass andere über die medizinische Behandlung entscheiden, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist, kann durch Patientenverfügung festlegen, ob bei konkret beschriebenen Krankheitszuständen bestimmte medizinische Maßnahmen gewünscht oder nicht gewünscht sind. Dank einer fraktionsübergreifend unterstützten Initiative ist die Patientenverfügung seit September 2009 gesetzlich verankert.

Nachfolgend finden Sie einen Link zum Bundesjustizministerium. Dort hat man ein Vorsorge-Formular entwickelt, das Sie nachfolgend aufrufen und direkt am PC ausfüllen und drucken können.

Auch finden Sie einen Vordruck einer einfachen Patientenverfügung.

Dieser Vordruck ist einfach auszufüllen. Bitte das Datum und die Unterschrift nicht vergessen. Sinnvoll ist es, diese Unterschrift jährlich zu erneuern. Er sollte für Vertrauenspersonen gut zugänglich sein. 

Bei Unsicherheiten fragen Sie einen Rechtsbestand oder ihren Hausarzt.